20.01.2011
Anpassung der Solarstromvergütung
Auch im Jahr 2011 wird es eine außerplanmäßige Anpassung der Solarstromvergütung geben. Heute haben der Bundesumweltminister, Norbert Röttgen, und der Präsident des Bundesverbands der Solarwirtschaft, Günther Cramer, eine gemeinsame Lösung vorgestellt.
Folgende flexible Regelungen wurde darin für Neuanlagen vereinbart:
- Die zum 1. Januar 2012 vorgesehene Degression wird teilweise auf den 1. Juli 2011 für Freiflächenanlagen und den 1. September 2011 für Dachanlagen vorgezogen.
- Die Bundesnetzagentur errechnet im Juni 2011 anhand der Anlagenmeldungen von März bis Mai 2011 die Höhe des Zubaus und somit der Anpassung.
- Je ein Gigawatt Zubau oberhalb einer 3,5 GW Jahresinstallation führt dann zu einer dreiprozentigen Absenkung.
- Sollte im Jahr 2011 der Zubau bspw. bei mehr als 7,5 GW liegen, wäre im Sommer eine Absenkung um fünfzehn Prozent möglich (5 mal 3 Prozent je 1 GW Zubau oberhalb 3,5 GW Jahresinstallation). Bei mehr als 4,5 GW (bis zu 5,5 GW) wären es bspw. 6%.
- Mit einer weiteren und bereits sicheren neunprozentigen Kürzung im Jahr 2012 wird die Vergütung insgesamt um bis zu 24 Prozent auf rd. 22Ct (für kleine Anlagen) pro erzeugter Kilowattstunde Solarstrom sinken.
Warum?
- Die Solarenergie war und ist erfolgreich. Wir wollen, dass es mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien weitergeht - aber es geht um Markteinführung, nicht um Dauersubvention. Deswegen müssen die Kosten, die alle Verbraucher über die Stromrechnung mitbezahlen, begrenzt werden.
- Die Solarbranche hat selbst erkannt, dass die Einspeisevergütung angepasst werden sollte und hat den Vorschlag dazu gemacht.
- Der Boom in der Photovoltaik-Branche ist ungebrochen.
- Die stetig steigende EEG-Umlage führt zu einer Belastung der Verbraucher, der entgegengewirkt werden muss, um die Akzeptanz des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) zu sichern.







