30.06.2011
Energiegesetze im Bundestag verabschiedet
Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU) hat heute im Deutschen Bundestag den Energiegesetzen zugstimmt, so auch der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). „Ich trete für eine nachhaltige Energieversorgung ein: sicher, verlässlich, ökonomisch wie ökologisch vernünftig. Ich begrüße und unterstütze den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Gesetzesnovelle enthält zahlreiche sinnvolle Regelungen, um diesen Ausbau weiter zu befördern. Wichtig ist, dass die Marktelemente im EEG gestärkt werden.“
Gleichwohl hat Gebhart in einer persönlichen Erklärung im Bundestag deutlich gemacht, dass er die Neuregelung zur Vergütung von Strom aus Geothermie für problematisch und falsch hält. „Nach wie vor sehe ich in der Geothermie grundsätzlich eine Zukunftschance. Die Geothermie hat prinzipiell eine Reihe von Vorteilen gegenüber anderen Formen der erneuerbaren Energien, zum Beispiel ihre Grundlastfähigkeit. Allerdings muss die Geothermie noch weiter erforscht werden.“
Die Erfahrung habe gezeigt, dass die Technologie der Tiefengeothermie leider noch nicht ausgereift ist. Im Zusammenhang mit dem Projekt in Landau kam es beispielsweise zu seismischen Ereignissen, die zu erheblichen Akzeptanzproblemen dieser Energiegewinnungsform geführt haben. Es ist offenkundig, dass im Bereich der Tiefengeothermie nach wie vor Bedarf an anwendungsorientierter Forschung besteht. Es wäre wichtig, zunächst den sicheren und effizienten Betrieb bestehender beziehungsweise weit fortgeschrittener Projekte zu gewährleisten. Klar ist, dass zunächst die Sicherheit Vorrang haben muss. Die Sorgen der Bevölkerung müssen sehr ernst genommen werden. Es muss auf die Akzeptanz der Maßnahmen vor Ort geachtet werden.
Daher müsste die Geothermie nach Auffassung Gebharts stärker unter dem Forschungs- und Entwicklungsaspekt und weniger unter dem Aspekt der schnellen Markteinführung mittels erhöhter Anreize durch das EEG gefördert werden.
„Geothermie macht zudem vor allem dann Sinn, wenn nicht nur Strom erzeugt, sondern auch die Abwärme sinnvoll genutzt wird. Die Abwärme lediglich über die Luft oder über das Wasser in die Umwelt abzugeben, ist in vielfacher Hinsicht unvernünftig. Deshalb halte ich es für einen Fehler, den Wärmenutzungsbonus zu streichen und in die Grundvergütung zu integrieren. Dadurch wird der Anreiz, Anlagen an solchen Stellen zu planen, an denen die Chance auf eine Wärmeabnahme besteht, reduziert. Dies halte ich für sachlich falsch“, so Gebhart.
Der Fraktionsvorsitzende Volker Kauder hat Gebhart in einem Gespräch zugesagt, dass das Thema Geothermie im Herbst dieses Jahres nochmals auf die Tagesordnung gesetzt werden wird.







