27.02.2011

Entlastung der Kommunen ein wichtiger erster Schritt

Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU) begrüßt, dass sich Bund und Länder über eine Neuregelung der Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger und beim Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder verständigt haben. „Nach einer monatelangen Hängepartie ist dies eine gute Nachricht, vor allem auch für die Kommunen“, so Gebhart. Denn durch die schrittweise Übernahme der Kosten der Altersgrundsicherung und bei Erwerbsminderung (SGB XII) durch den Bund werden die Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland bis 2015 schätzungsweise in Höhe von 12,2 Mrd. Euro entlastet.

„Vorgesehen ist, dass der Bund schrittweise die Kosten für die Grundsicherung übernimmt. Ab 2014 trägt der Bund dann diese Kosten der Grundsicherung zu 100 Prozent“, erläutert der Abgeordnete. Im Jahr 2009 schlug diese Leistung mit knapp 3,9 Milliarden Euro bundesweit bei den Kommunen zu Buche. Eine Steigerung der Grundsicherungsleistungen wird aufgrund des demographischen Wandels für die nächsten Jahre vorhergesagt.

„Die vorgesehene Übernahme der Kosten durch den Bund ist auch für die Kreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie die kreisfreie Stadt Landau eine gute Nachricht. Im Kreis Germersheim lag der Zuschussbedarf bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahr 2010 bei rund 2,4 Millionen Euro. Der Kreis Südliche Weinstraße hat für das Jahr 2011 im Haushalt Kosten in Höhe von 1,7 Millionen Euro veranschlagt. In Landau betragen die Kosten im Ansatz in 2011 ebenfalls gut 1,7 Millionen Euro.

Die Beschlüsse sind deshalb ein erster wichtiger Schritt, um die finanzielle Lage der Kreise und kreisfreien Städte zu verbessern. Gleichwohl müssen weitere Regelungen gefunden werden, um die schwierige Lage der kommunalen Haushalte zu korrigieren.

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Der Bundestagsabgeordnete der Südpfalz Dr. Thomas Gebhart (CDU) lädt gemeinsam mit dem elsässischen Abgeordneten der Assemblée nationale

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