01.07.2011
Entscheidung zur Präimplantationsdiagnostik
„Ich werde bei der Abstimmung über die Präimplantationsdiagonstik (PID) in der nächsten Woche im Deutschen Bundestag für jenen Gesetzesentwurf, der ein Verbot der Durchführung der PID verankern will, stimmen,“ teilt der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU) heute in Berlin mit.
„Der ausschlaggebende Grund: Ich sehe die Gefahr, dass im Falle einer begrenzten Zulassung der PID der Einstieg in die Selektion menschlichen Lebens in Kauf genommen wird. Die Kriterien für diese Selektion lägen in der Hand politischer Entscheidungsträger. Es stellt sich die Frage, inwieweit es ethisch zu rechtfertigen ist, dass politische Repräsentanten solche Kriterien definieren. Übersteigen solche Festlegungen nicht die Grenze dessen, was uns zusteht? Ich sehe insbesondere die Gefahr, dass bei einer – wenn auch zunächst noch so eng begrenzten – Zulassung der PID, die Grenze immer weiter ausgedehnt würde.
Ich betone ausdrücklich, dass ich in dieser Entscheidung mit mir gerungen habe. Für jeden der drei vorliegenden Entwürfe sprechen nachvollziehbare Gründe – ebenso sprechen nachvollziehbare Gründe jeweils dagegen. Es war keine leichte Entscheidung. Ich sehe beispielsweise, dass Paare mit einer individuellen Erfahrung einer eigenen Erkrankung oder von Tot- oder Fehlgeburten einen hohen Leidensdruck verspüren.
Ich denke, dass es in dieser Frage keine hundertprozentige moralisch einwandfreie Lösung gibt. Am Ende bleibt es ein Prozess und das Ergebnis einer schwierigen Abwägung unter ethischen Gesichtspunkten. Ich respektiere ausdrücklich auch andere Haltungen und Schlussfolgerungen in dieser Frage.“







