29.09.2011

Erklärung zum Euro-Rettungsschirm

Gebhart gibt persönliche Erklärung zur Abstimmung über den Euro-Rettungsschirm ab

Erklärung nach § 31 GOBT
von Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) zur Abstimmung über das
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
(Drs. 17/6916, 17/7067) am 29. September 2011

Ich will deutlich machen, dass ich hinsichtlich der Entscheidungsfindung in dieser Frage sehr mit mir gerungen habe. Warum? Aus meiner Sicht mangelt es derzeit an Klarheit darüber, in welche Richtung Europa, insbesondere die Eurozone, sich weiterentwickeln soll und wird. Wie wird das Europa von morgen aussehen? Meine Überzeugung, insbesondere mit Blick auf die Eurozone, lautet: Wir brauchen einen neuen institutionellen Rahmen. Wir müssen die Regelungen zur Währungsunion verändern und in Ordnung bringen. Beispielsweise brauchen wir klare Stabilitätsregeln, echte und automatische Sanktionen und spürbare Konsequenzen bei Verstößen gegen die Stabilitätskriterien sowie Schuldenbremsen in den Verfassungen der Mitgliedsländer. Es muss klar sein: wer zu hohe Schulden macht, kommt um Anpassungen nicht herum.


Hingegen entspricht es nicht meiner Vorstellung, dass wir für die Staatsschulden anderer Länder dauerhaft einstehen. Deshalb lehne ich entschieden so genannte Eurobonds, das heißt die Vergemeinschaftung der Schulden im Euroraum als Regelfall, ab. Wir würden permanent für die Schulden, die andere machen, haften, ohne dass wir die Politik, die zu diesen Schulden führt, maßgeblich beeinflussen können – dies kann auf Dauer nicht gut gehen. Die Menschen werden dies, so meine Einschätzung, nicht akzeptieren. Die Zustimmung der Bevölkerung zum europäischen Integrationsprojekt würde weiter schwinden, und Europa könnte am Ende großen Schaden nehmen.

Bei der Abstimmung heute geht es um den temporären Euro-Rettungsschirm, der ertüchtigt werden soll. Es ist unabdingbar, dass die Mitgliedsländer die Zeit, die sie dadurch gewinnen, nutzen, um ihre Haushalte nachhaltig zu konsolidieren. Die Zeit muss zudem genutzt werden, um in dem oben beschriebenen Sinne die Regelungen zur Währungsunion zu verbessern. Es ist zu begrüßen, und es ist notwendig, dass der Deutsche Bundestag künftig bei Entscheidungen über die Vergabe von Hilfen im Rahmen des Rettungsschirms umfassend beteiligt wird. Hilfsmaßnahmen kann es jeweils nur mit Zustimmung des Bundestages geben, so dass es das Parlament künftig selbst immer wieder in der Hand haben wird, zu entscheiden, ob sich Hilfen im konkreten Fall rechtfertigen lassen oder nicht.

Würden wir den Rettungsschirm nicht ertüchtigen, so die Warnungen, besteht die Gefahr, dass es zu unkontrollierten Kettenreaktionen kommen könnte, mitunter mit der Folge erheblicher wirtschaftlicher und sozialer Verwerfungen. Dies in Kauf zu nehmen, scheint nur schwer verantwortbar. Der ertüchtigte Rettungsschirm soll künftig vorübergehend gerade besser als bisher ermöglichen, im Falle kritischer Situationen einzelner Länder Ansteckungsgefahren für die restliche Eurozone entgegenzutreten.

Nimmt man all dies zusammen, komme ich in der Abwägung zu dem Ergebnis, dem Gesetzentwurf, trotz Bedenken, zuzustimmen. Gleichwohl erwarte ich, und ich halte es für notwendig, dass die durch die temporären Hilfsmöglichkeiten gewonnene Zeit genutzt wird, um den Weg hin zu einer nachhaltigen Finanzpolitik in der Eurozone zu bestreiten und die währungspolitischen Regelungen zur Eurozone nachhaltig zu verbessern.

 

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