25.05.2011
Gebhart: Kinderlärm kein Grund zur Klage
Kinderlärm, der von Kindertagesstätten oder Spielplätzen ausgeht, wird künftig im Regelfall nicht mehr als "schädliche Umwelteinwirkung" gelten. Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat heute grünes Licht für den entsprechenden Gesetzesentwurf gegeben, wie der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU), der Mitglied des Umweltausschusses ist, mitteilt. „Das Gesetz ist ein Signal für eine familienfreundlichere Gesellschaft,“ so der Bundestagsabgeordnete dazu. Mit der neuen Regelung wird auch eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt.
In jüngerer Zeit hatte es wegen des Kinderlärms verschiedene Klagen gegeben. „Es bestand daher Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung des Lärmschutzrechts“, so Thomas Gebhart. Die Neuregelungen sehen vor, dass Lärm, den spielende Kinder verursachen, nicht mit Lärm von Industrieanlagen oder anderen Lärmquellen gleichgesetzt wird. Dies war bis dato in einigen Gerichtsentscheidungen der Fall, bei denen Nachbarn gegen diese Einrichtungen geklagt hatten.
Bereits am 16. Februar 2011 hatte das Bundeskabinett den vorgelegten Entwurf verabschiedet. Am 14. März hatte es eine Anhörung vor dem Umweltausschuss mit Experten gegeben. „Kinder sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft und sollten nicht als Störfaktor begriffen werden“, so der Abgeordnete abschließend. Am morgigen Donnerstag wird das Gesetz in zweiter und dritter Lesung im Plenum des Bundestages verabschiedet.
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