27.02.2011
Kinderlärm
Kinderlärm, der von Kitas oder Spielplätzen ausgeht, soll künftig im Regelfall nicht mehr als "schädliche Umwelteinwirkung" gelten. Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat heute eine Anhörung zu einem entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen, wie der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU), der Mitglied des Umweltausschusses ist, mitteilt. „Der vorgelegte Gesetzesentwurf ist ein Signal für eine familienfreundlichere Gesellschaft,“ so der Bundestagsabgeordnete dazu.
In jüngerer Zeit hatte es wegen des Kinderlärms verschiedene Klagen gegeben. „Es besteht daher Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung des Lärmschutzrechts“, so Thomas Gebhart. Die Neuregelungen sehen vor, dass Lärm, den spielende Kinder verursachen, nicht mit Lärm von Industrieanlagen oder anderen Lärmquellen gleichgesetzt wird. Dies war bis dato in einigen Gerichtsentscheidungen der Fall, bei denen Nachbarn gegen diese Einrichtungen geklagt hatten.
Bereits am 16. Februar 2011 hatte das Bundeskabinett den vorgelegten Entwurf verabschiedet. „Kinder sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft und dürfen nicht als Störfaktor begriffen werden“, so der Abgeordnete abschließend.







