08.04.2011
Neuer Feuerwehrführerschein stärkt Ehrenamt
Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung die geplante Neuregelung zum Feuerwehrführerschein beschlossen. Der Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU) begrüßt den Beschluss: „Die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes wird damit erleichtert und das Ehrenamt gestärkt.“ Demnach können Mitglieder dieser Organisationen in Zukunft eine Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen auf Grundlage einer spezifischen Ausbildung und Prüfung erhalten.
Hintergrund der Regelung ist, dass ehrenamtlich Tätige zwar vielfach über einen Pkw-Führerschein verfügen, nicht aber über eine deutlich aufwendiger und teurer zu erwerbende Fahrerlaubnis für schwere Fahrzeuge. Das Gesetz stärkt nun die fleißigen Helfer und schafft Abhilfe. Neben Fahrzeugen können damit auch Anhänger, soweit diese die Gesamtmasse des Gespanns von 7,5 Tonnen nicht überschreiten, geführt werden.
Die betroffenen Organisationen können nach dem Gesetz eine interne Einweisung und auch eine organisationsinterne Prüfung auf Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen durchführen. „Damit werden die Helfer befähigt, im Einsatz ein solches Fahrzeug zu führen. Mit diesem einfachen und kostengünstigen Verfahren werden unnötige bürokratische Hürden beseitigt, die aufgrund einer EU-Regelung zuvor bestanden,“ teilt Gebhart weiter mit.
Die Ermächtigung zur Ausstellung von entsprechenden Fahrberechtigungen wird mit dem Gesetz unmittelbar auf die Landesregierungen übertragen wird: „Dann ist das Land gefordert, das Gesetz entsprechend umzusetzen und passgenaue Regelungen zu treffen,“ so der Abgeordnete abschließend.







