15.11.2011
Thomas Gebhart begrüßt Wiedergewährung der Sonderzahlung
Gebhart: Gute Nachricht für Soldaten, Beamte und Richter des Bundes
Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU) teilt mit, dass die Bundesregierung die vom Bundesinnenministerium auf Bitte der Fraktionen von CDU/CSU und FDP erarbeitete Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung für die Soldaten, Beamten und Richter des Bundes beschlossen hat. „Ich begrüße diese Koalitionsinitiative sehr. Von dieser Maßnahme werden auch etliche Beamten und Soldaten in der Südpfalz profitieren,“ so Thomas Gebhart. Auf Basis der Formulierungshilfe wollen die Regierungsfraktionen die gesetzgeberischen Schritte in die Wege leiten, so dass die Sonderzahlung ab 2012 in der bis 2006 geltenden Höhe wieder fließen kann.
Die Beamten und Richter sowie die Soldaten haben seit 2006 durch die Nichtauszahlung eines Teils ihrer Sonderzahlung erhebliche Sparbeiträge für die Haushaltskonsolidierung des Bundes geleistet haben. „Mit diesem Signal würdigen wir die Leistungen unserer Soldaten, Beamten und Richter, die sich mit ihrem täglichen Dienst für unsere Sicherheit und für ein funktionierendes Staatswesen einsetzen,“ so Gebhart abschließend.
Hintergrund:
Die jährliche Sonderzahlung (das sog. Weihnachtsgeld) wurde bis 1993 in Höhe eines kompletten Monatsbezugs (13. Gehalt) gezahlt. Seit 1994 wurde es in mehreren Schritten gesenkt, bis 2003 auf rd. 84 Prozent eines Monatsbezugs. Ab 2004 belief sich die Sonderzahlung für Beamte und Richter des Bundes sowie für Soldaten auf 60 Prozent eines Monatsbezugs. Dieser Betrag wurde im Bund ab 2006 für 5 Jahre um die Hälfte reduziert. Ausgezahlt wurden ab 2006 also noch 30 Prozent eines Monatsbezugs (entsprechend 2,5 Prozent eines Jahresbezugs). Die Kürzung von 5 Prozent auf 2,5 Prozent eines Jahresbezugs sollte ursprünglich in 2011 auslaufen, wurde 2010 angesichts der damaligen aktuellen Lage jedoch um 4 Jahre verlängert. Mit der jetzt vorgesehenen Maßnahme wird der Gesamt-Kürzungszeitraum verringert, von 9 auf 6 Jahre. In diesen 6 Jahren ist der Bundeshaushalt durch die Kürzungen bei der Sonderzahlung um rd. 3 Mrd. Euro entlastet worden.







