07.07.2011

Abstimmung über Präimplantationsdiagnostik

Heute hat der Bundestag ein Gesetz über die Zulassung der sog. Präimplantationsdiagnostik (PID) verabschiedet. Danach wird die PID eingeschränkt erlaubt. Die PID soll an zugelassenen Zentren solchen Paaren ermöglicht werden, die die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder die mit einer Tot- oder Fehlgeburt rechnen müssen. Ich habe bei der Abstimmung für ein vollständiges Verbot der PID gestimmt, weil ich es als schwer erachte, die Grenzen zu ziehen, in welchen Fällen diese Diagnoseform erlaubt sein soll. Diese Grenzen könnten über die Zeit verwischt werden. Der Entwurf hat allerdings keine Mehrheit gefunden.

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