17.09.2011
Mitgliederentscheid
Ich halte einen Mitgliederentscheid über eine Sachfrage, die im Parlament zur Entscheidung ansteht, für hoch problematisch und lehne diesen Vorschlag ab. Wäre das Ergebnis des Mitgliederentscheids politisch nicht bindend, können fundamentalen Spannungen entstehen. Wenn hingegen im Vorhinein das Ergebnis des Mitgliederentscheids als politisch bindend erklärt wird, dann würde dies dem freien Mandat nach Artikel 38 GG widersprechen.
In einer solch extrem schwierigen Situation wie der Bewältigung der Eurokrise ist die repräsentative Demokratie in besonderer Weise gefordert: Die Abgeordneten haben eine besondere Verantwortung, die höchst komplexen Zusammenhänge zu bewerten und im Sinne des Allgemeinwohls zu entscheiden. Die Abgeordneten dürfen sich in einer solchen Situation nicht ihrer Verantwortung entziehen und die Verantwortung in irgendeiner Weise, zum Beispiel in Form eines Mitliederentscheids, delegieren.







